Wir suchen Unternehmen, die uns als Rahmenvertragspartner Rechenzeit auf supraleitender Quantencomputing-Hardware zur Verfügung stellen.
Die Teilnahme am Ausschreibungsprozess ist über TED 384325-2025 · Subreport E33872713 möglich. Die Einreichungsfrist endet am 14. Juli 2025 um 14 Uhr.
Wir haben uns Technologievielfalt auf die Fahnen geschrieben: Zusammen mit unseren Industriepartnern entwickeln wir Quantencomputer auf Basis von Ionenfallen, Neutralatomen, Photonen, NV-Zentren und Festkörperspins. Um unseren Anwendungsteams schnell zusätzliche Rechenressourcen zur Verfügung stellen zu können, unser technologisches Portfolio zu erweitern und einen unmittelbaren Vergleich zu den beauftragten Systemen zu ermöglichen, wollen wir Rechenzeit auf supraleitenden Quantencomputer beschaffen.
Dazu suchen wir einen geeigneten Rahmenvertragspartner.
Anforderungen an die QC-Hardware
Die folgenden Mindestanforderungen müssen von mindestens einer angebotenen Quantencomputing-Hardware erfüllt werden
+ Gatterbasierte Quantencomputer basierend auf supraleitenden Qubits
+ Mehr als 20 Qubits
+ Ein-Qubit-Gattergüte mindestens 99,9 Prozent
+ Zwei-Qubit-Gattergüte zwischen benachbarten Qubits mindestens 98 Prozent
Positiv bewerten wir eine größere Anzahl von Qubits und höhere Gattergüten und die Unterstützung von Mid-Circuit-Messungen.
Es muss sichergestellt werden, dass hybride Algorithmen (in Verbindung mit der HPC-Hardware des Bieters und/oder der Nutzer:innen, beispielsweise über geeignete APIs und reservierte Zeitfenster) ausgeführt werden können.
Weitere Anforderungen
Wichtig ist uns, dass die durch das DLR übermittelten Inputs, also zum Beispiel Programme, Algorithmen und Daten, und die Daten, zum Beispiel Rechenergebnisse, als vertrauliche Informationen behandelt werden, welche die EU nicht verlassen dürfen. Das bedeutet insbesondere, dass die, durch den Auftragnehmer bereitgestellte Quantencomputing-Hardware in der EU lokalisiert sein muss. Personenbezogene Daten im engeren Sinn, wie zum Beispiel Namen, E-Mail-Adressen und Zugangsdaten, müssen nach geltendem deutschen und EU-Recht behandelt werden. Eigentum und Rechte am übermittelten Input und am Output verbleiben beim DLR.
Dazu kommen weitere Anforderungen zum Beispiel für den Zugriff für einzelne Nutzer:innen (flexible Nutzung, Queuing, API und SDK-Unterstützung, Support,…), die wir in der kompletten Leistungsbeschreibung unter TED 384325-2025 · Subreport E33872713 veröffentlicht haben.